Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 330 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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SS» «X» 44. Alsdenn muß der Iowem mit diesem Schuhe am Fuße ohngefähr vier Ellen weit gehen, und zwar vor denen Richtern vorbey, damit sie sehen können, ob auch alles nach der Vorschrift der Rabbinen geschehen sey. 4;. Endlich muß sich der Iowem mit den Rücken an eine Wand oder Säule anlehnen; jedoch soll er sich nicht so feste daran anstemmen, daß, wenn von ohngefähr die Säule Hinter ihm weggenommen würde, er nicht damit gänzlich hinfalle. 46. Bey allen diesen Handlungen müssen die Richter sitzen, der Iowem und die Je» wome aber stehen, und zwar die letztere vorwärts und am nächsten bey den Richtern. 47- Die Richter müssen allen Veyden diejenigen vorgeschriebenen Worte, die sie zu einander sprechen sollen, richtig und deutlich aussprechen lernen, und selbige so ofte hersagen lassen, bis sie solche in einem Othem aussprechen können. Und hierauf wird ihnen endlich nochmals der Inhalt der Lhaliza bekannt gemacht, und zugleich an« gezeiget, daß die Wittwe durch diese Handlung völlig Freyheit erlange, sich nunmehro mit wem sie nur wolle, zu vereheligen. 48. Die Jewome muß alsdenw laut ruffen: 0V üPn'? 'V2'' sdrv, ' d. i. Mein Schwager weigert sich, seinen Bruder einen Namey unter Israel zu erhalten, er will mich nicht Heyrathen! Alle diese Wor-