Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 325 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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OXO L4 ztr könne, so fraget dann dieser Richter auch dieIewonre, ob sie wohl damit zufrieden sey? So bald nun diese solches deutlich bejahet, so befehlen die - Richter beyden aufzustehen, und die Frau muß sich dem Iowem zur Rechten stellen. 29. Wenn die Jewome etwa Lust bezeigete, ihren Schwager lieber zu Heyrathen, so müssen die Richter den Iowem mit diesen Worten? anreden: Wenn es dir angenehm und gefällig ist, so giebihr die Lhaltza, d. i. so sage dich von ihr los, ws aber nicht, so heyrathe sie. Der Iowem antwortet darauf: (012^2 '2^dt) Ich verlange sie nicht zu Heyrathen. Wenn sie ihn aber Nicht Heyrakhen will, oder eine von denen Personen ist, die ihren Iowem nicht heyrathe» dürfen , so sprechen sie also zu ihm: (^§N INdr 7? Willst du diese deine Schwägerin lossprechen? Dieses muß er wie ihm schon vorhero beygebrachk worden, nur bloß mit den Wörtgen Hen, d. i. Ja, beantwor/en.^ Anmerkung: Einige Rabbinen halten dafür/ daß die Frage ver Richter vielmehr umgekehrt und zwar also lauten müsse: Wenn es dir angeüehm und gefällig ist, so heyrathe sie, woferne dieses aber nicht ist, so gieb ihr die Lhaliza. zo. Die Richter müssen ferner so wohl dem Iowem, als auch der Jeworne ausdrücklich sagen, daß durch diese Lhaliza oder Losspre- X z chung