Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 324 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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ZL4 LS *X* LS che Bruder von ihm Vom Vater her setz; Zngkei« chen daß er von den noch lebenden Brüdern der älteste, und endlich, daß die Iewome, oder Witkwe, des Verstorbenen würkliche Ehefrau gewesen sey. 24. Alle diese angeführte Stücke müssen durch einen oder mehrere Zeugen richtig erwiesen werden; Hierzu aber kann Frau, Knecht, Magd , Unmündige und andere dergleichen Personen, wenn sie nur Verstand besitzen, und von diesen Dingen die nöthige Kenntniß haben, angenommen und gebraucht werden. 2; - 27. Das Gerichte fährst Venn in der Untersuchung noch weiter fort, und erforschet genau, ob auch schon die erforderlichen 92 Tage nach des Mannes Tode verflossen sind, und ob etwa» der Iomem links an Füssen, und die Jewome links an Händen sey. Anmerkung : Alle die Fragen uuö Erforschungen geschehen auch zugleich vor den Zeugen, so, daß es alle Anwesende mit anhören, ob ihnen gleich schon zuvor ist gesaget worden, daß auch den Tag vorhero alle diese Dinge genau untersuchet worden wären. 28. Hierauf nun befehlen die Richter den Iowein und der ^sewome sich zu setzen. Alsdenn fraget der vornehmste unter den Richtern den Iowem, was er verlange? Wenn nun dieser spricht, er wolle seiner Schwägerin die LH ulizu geben, d. i. er wolle sich von ihr lossagen, damit sie sich nach diesem anderweit verheyrathen - könne;