Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 326 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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3-6 LS »X* LS chrmg die Jewome piv'? kiimv Muterer Leschlick, d. i. völlig frey sey, und sich nunmehro mit wem sie nur wolle, verheyrathen könne. zi. Es soll jedoch der Iowem nicht durch Zwang dahin gebracht werden, sie loszusprechen.. 32. Wenn der ^sowem geschworen hat, daß?r! sie entweder lossprechen oder auch nicht lossprechen wolle, so muß er noch vor der Handlung vow seinem Eide wieder frey gesprochen werden. Anmerkung: Beyde werden nun erstlich ermahnet, alle Fragen entweder nur mit einem deutlichen Ja, oder Nein zu beantworten. Mehrere Worte aber zu machen, oder auch nur ein doppeltes Ja oder Rein zu sagen, wird ihnen gänzlich untersaget. — Ueberdieses sollen die Richter in der Landesüblichen Sprache mit ihnen reden, damit ihnen alles desto verständlicher und begreiflicher seyn möge, z z. Der Iowem muß alle Mod-ros, -. r. hinterlistige Gedanken, welche er zum Nachtheil der (Lhaliza,theils andern Leuten etwa schon entdecket haben, rheils aber noch bey sich hegen möchte, mebattel seyn, d. i. vernichten undgänzlich verbannen. — Eben so muß er auch alle diejenigen, welche ihn nachhero beschuldigen möchten, daß er solche Gedanken gegen sie geäußert, vor denen Richtern vor Lügner erklären. — Dahero muß derRabbinezu ihm sagen : Sprich: ^2 d. i. Siehe, ich entsage hiermit allen hinterlistigen Gedanken, und solchen verfänglichen Redensarten, aus welchen wieder-