Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 319 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LK *XG LsL , zrderselben Verwandschaft unter einander so genau zu sehen, besonders, wenn sogleich keine andere, als solche, die mit einander in Verwandschaft stehen, zu haben seyn sollten. 6. Die z Dejonim, oder Richter, müssen den Tag vorher einen Ort bestimmen , wo die Handlung der Lhaliza vorgenommen werden soll, und deswegen müssen sie zu den übrigen zwey Beysihertt also sagen: Morgen wollen wir an - - Ort hingehen, und uns zusammen Hinsehen , um die Lhatiza abzuhandeln. . Anmerkung : Es ist gebräuchlich, daß sowohl die Richter, als auch die Beysitzer wirklich mit einander noch denselben Abendan den bestimm» ken Ort hingehen, und sich daselbst ein wenig niederschen. Die Benennung oder Bestimmung des Orts, muß erst gegen Abend gleich nach dem Minchagebet geschehen, Wenn nun gleich der Ork, schon einmal darzu ernennet worden ist, so muß doch, wenn die Chnliza sogleich den folgenden Tag darauf nicht hatte können bewerkstelliget werden, auch diese Benennung nochmals wieder von neue»» vorgenommen, und mithin ein neuer Tag zu der Lhatiza angesehet werden. 8. Soll die Handlung der Lhalizn an einem Sonntage verrichtet werden, so muß die Benennung des Orts dazu schon am Freytage Abends, als am Rüsttage des Sabbaths geschehen. 9. Der Ort, wo diese Handlung vollzogen werden soll, muß in der vornehmsten und volkreichsten Gaffe -er Stadt auöersehen seyn. rs»