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Der Jude · 1769-01-01 · Zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 318

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 318 (sequence 14)
Language
German
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;»8 HS OX* HS gebohren seyn; derjenige aber so von Proselitett herstammk, ist zu diesem Amte untüchtig. Anmerkung : Einige halten dafür, daß es ge- Nung sey, wennchlos der Vater ein gebohrner Jude gewesen wäre. — Das Euch Loibo, und das Buch MiZvOth Rerunnoth wollen gar, daß nur allein die Mutter eine gebohrne Jüdin gewesen seyn dürfte. Es ist aber nach- Herd in dent Thurin» ausgemacht und feste gesetzer worden,-daß dieser Satz der nur gedachten beyden Bücher als ein Jrrkhum des Schreibers oder als ein Druckfehler angesehen werden soll. g. Cs Müssen die 2 Richter, weder unter sich selbst, noch mit der Wittwe und ihrem Schwager auch Nicht iM geringsten Grade verwandt seyn. 4. Es Muß sich keiner unter den Richtern befinden, der Nicht auch in solchen Entscheidungen, die Geldsachen betressen, tüchtig seyn sollte, einen geschickten Richter abzugebeN. Die zwey Beysitzer hingegen, als welche. Hier eigentlich nicht als Richter aNzusehen sind, inddm sie nur von den z würklichen Richtern, 'VDlsV Leperßume milße, d. t. um die Sache auszubreiten und bekannter zu machen, mit herbey gerufen worden sind, brauchen weder Gelehrsamkeit, noch die sonst erforderlichen Eigenschaften eines Richters zu besitzen; sondern es ist bey diesem schon geNug, wenn sie von ächter Geburt, Und sonst ehrliche und unbescholtene Männer sind. Ferner hak man auch nicht nöthig, auf

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