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Der Jude · 1769-01-01 · Zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 315

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 315 (sequence 11)
Language
German
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LA GXd LA Als Schwager eheligen zu lassen, oder die Lhalizg zu fordern. . Jlus diesem wenigen, was wir hier von dem Isibblnnrechte gesagt haben, wird ein federleicht einsehen, daß die Chuliza ihren llrsprung daraus habe, wie denn solches auch schon aus der obig angezogenen Schriftstelle erhellet, wo es daselbst jm 7ten und folgenden Versen heißet; „Wenn aber der Mann seine Schwägerin nicht wird nehmen wollen, so soll sie hingehcn zu den Aelteftey jm Thore und sprechen: Mein Schwager will seines Brüdern Namen nicht zu erhalten suchen in Israel, denn er will mich nicht ehelichen; hlndalsdegn sollen die Aelkesten seiner Stadt ihn herzu rufen laßen, und mit ihm reden, (di. sie sollen ihn zureden.) Wenn er aber darauf beharret, und spricht: Ich will sie nicht nehmen , so soll sei- ' ne Schwägerin zu ihm hintreken vor den Augen der Aelteften, und seine Schuhe von seinen Füssen abziehen, und vor ihm ausspeyen, und anstimmen und sprechen: Also soll man einem Manne thun, der seines Bruders Haus nicht bauen will." Es.bauerte auch dieses göttliche Gesetz sehr lange unter den. Juden, und wurde bey vorfallenden Begebenheiten genau darauf gesehen, dasselbe in Erfüllung zu bringen, und wenn keine leiblichen Brüder von dem verstorbenen Manne vorhanden waren, so fiel dieses Beschwagerungsrecht auf des Mannes wachsten Freunde, wie wir solches besonders an dem Exempel des Boas und der Ruth

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