Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 313 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LL OXO LU Z'Z alsdenn muß er ße entweder eheligen, oder auch durch die Lhaliza frey machen. — Der r6i. Abschnitt lehret, haß, wenn ein Jude viele Weiber hinkerließe, dessen Bruder alsdenn nicht mehr als eine einzige davon entweder zu Heyrathen, oder durch die Lhaliza frey zu machen schuldig sey> Eben so verhält es sich nun, wenn ein Jude viele Brüder, und zugleich auch viele Weiber nach seinem Tode zurück gelassen hätte. Denn auch in diesem Falle ist nur ein einziger von denen Brüdern verbunden, eine davon zu heyrarhen, oder durch die Chalizcr loß zu geben; und 'wenn dieses geschehen ist, so können nachhero die übrigen Weiber alle auch ohne Cha, liza sich wiederum verheyrathen. . Unter vielen Brüdern liegt die Beschwägerungspsiicht'eigentlich nur den ältesten ob; wenn es dieser aber nicht erfüllen will, so werden auch die übrigen nach der Reihe darum angesprochen. Findet sich nun einer unter ihnen, der es chun will, so ist es gut; wo aber nicht, so muß sich endlich der älteste doch noch darzu entschließen. Und wenn er sie dem ohnerachtet doch nicht Heyrathen wollte, so wird er von denen Gerichten mit Gewalt angehalten, ihr wenigstens die Lhaliz§ zu', geben. Der i6z. Abschnitt lehret, daß derjenige, der feines Bruders Witkwe heyrathet, dadurch auch zugleich dessen hinterlassene Gürher eigenthümlich an sich bringe) und wenn -er Vater noch am U 5 Leben