Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 310 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Zro LK OXG Stamme ihres verstorbenen Mannes) eigen werden, sondern ihr Iowem d. i. ihr Schwa? ger, soll zu ihr kommen und sie sich zum Weibe nehmen, Vegibnm, d. i. sie beschwängern. Wenn aber der Mann seine Schwägerin «icht begehret— so soll sie zu den Aeltesten hin ins Thor gehen, Md soll sagen : Er will mich nicht — so sollen ihn die Aeltesten rufen lassen — und seine Schwägerin soll zu ihm hintreten, Vechhlzo, h, i. uuh soll seinen Schuh aus? ziehen Zu diesen göttlichen Befehle nun haben die Rabbinen ihrer löblichen Gewohnheit nach so eine große Menge Zusätze gemacht, daß ein ganzer talrnudischer Tractat, Jsewnnroth genannt, und noch mehrere andere Bücher, davon cmgefüllet sind. — Weil aber heutiges Tages dergleichen Heyrathen oder Beschwägerungen unter den Juden gar nicht mehr üblich sind, indem dieser Gebrauch durch Verordnung des pohlnischen großen Coneilii, welches ssingesehen hatte, daß solche Heyrathen mehr aus Wollustals nach der Absicht -es göttlichen Gesetzes zu geschehen pflegten, gänzlich abgeschaffc worden ist; so wollen wir auch nur das nöthigste davon, aus dem Tractat Ebenhäser hersetzen, Es heißt nemlich daselbst im r? 6. Abschnitte: Da in heiliger Schrift stehet „und hinterläßt keinen Sdhn; so haben die Rabbinen daraus geschlossen, daß wenn ein Monn einen Sohn oder eine