Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 308 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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s»8 LA OXG LA ter - - vor uns Endes Genannte, ihren Heyrathsr vertrag gänzlich wiederrufen, und mit folgenden Worten sich davon loß gesagt: Meine Mutter, Brüder, Anverwandten, oder Vormünder, haben mich in meiner Minderjährigkeit, verbunden, oder vereheliget, dem -- Sohne - - Nun aber lege ich euch meine Gesinnung und völlige Gemüths-Meynung öffentlich dar, und bekenne frey, daß mir dieser Mensch ganz und gar nicht gefällt, und ich will mit ihm nicht länger verbunden bleiben. Da. sie uns nun übrigens glaubwürdig versichert hat, wie es denn uns, ohnedem schon zur Gnüge bekannt ist, daß sie - - Tochter - - noch eine Letanrm, d. i. Minderjährige sey; so haben P)ir dieses geschrieben, besiegelt, und ihr gegeben, zu einem beglaubten und gültigen Zeugniß. - ein Sohn - als berufener Zeuge, r ein Sohn - als berufener Zeuge.. Einen solchen Miunsbrief, sollen die Richter doch eher nicht ausfertigen lassen, als wenn sie sowohl die Minderjährige, als auch ihren Mann genau kennen. Uebrigens aber sollen sie allen Betrug, der bey dieser Gelegenheit könnte mit unterlaufen, sorgfältig vermeiden. Dergleichen Miuns Recht, hat auch ein Mägdchen das keine Wayse ist- Wenn es sich nemlich begeben sollte, haß eine solche Minderjährige, von ihrem Vater wäre versprochen oder vermählet worden, der Mann aber wäre bald her- " nach gestorben, oder hätte sich von ihr scheiden , . lassen,