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Der Jude · 1769-01-01 · Neunzehntes Stück (1769) · p. Seite 296

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Neunzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 296 (sequence 8)
Language
German
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2?6 OXO le^slscho bestimmen und öffentlich ersetzen, iveik sonst in allen andern Fällen, kein Mann, einen SWiach teknbbolo ernennen kann, indem diese Ernennung, nur allein den jüdischen Frauenzimmer Vorbehalten worden. Es wollen also die Rabbinen, bey dergleichen außerordentlichen Fällen, durch gedachte doppelte Ernennung, allen Hindernissen und Irrungen, die etwa hier entstehen könnten, ihrer Meynung nach klüglich Vorbeugen. > Wir fahren mit unfern Auszug noch ferner fort, und liefern aus den 14?. und i aasten Abschnitte die merkwürdigsten Zusätze, so darinnen enthalten sind. Diese betreffen den VA Gek al tnai,d. i. ein Scheidebrief, welcher durch' Bedingungen oder Ausnahmen, einiger maaßcn eingeschränket worden. Es heisset nemlich daselbst : Wenn jemand seiner Frau den Scheidebrief mit einer sich dabey vorbehaltendcn Bedingung giebt; so wird die Scheidung nicht von der Ateßinah, d. i. nicht von der Zeit, da ihr der Scheidebrief gegeben worden, sondern erst von da an gerechnet, wenn die Frau, das dabey Ausbedungene wirklich erfüllet hat; und so lange nun dieses noch nicht geschehen ist, so kann der Mann noch immer den Get wiederrufen, die Bedingung gänzlich wieder aufheben, dder dieselbe abandern, auch wenn er will, eine ganz andere verlangen. Wenn aber der Get binnen dieser Zeit, verlohren gegangen, oder gar verbrannt worden, und

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