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Der Jude · 1769-01-01 · Neunzehntes Stück (1769) · p. Seite 292

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Neunzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 292 (sequence 4)
Language
German
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29L HU SAG LU I säumt einen Gek schreiben lassen, »nd ihn dev Frau züstellen. Doch ist dabey nöthig, daß der -Verunglückte, seinen und seiner Frauen Namen/ ingleichen die Namen der Städte oder Dörfer, wo er und seine Frau gebohren worden, vorher mit nahmhaft gemacht habe. Nicht weniger muß der, welcher die Stimme gehöret, an den Verunglückten, eine menschlicheGestaltsundauchNxeinI 7181^21 DebewockDebervon, d.i. einen doppelten Schatten, wahrgenommen haben, den sonst, schreibet der Verfasser, stehet zu besorgen, daß es ein irv Gchsd, d.i. Teufel, oder böser Geist gewesen, als welche sich gerne an dergleichen Orte pflegten aufzuhalten, und daran absonderlich sollten zu erkennen seyn, das sie keinen doppeltet? Schatten, wie die Menschen hätten. Wir haben oben schon gehöret, daß auch der Boche, welchen der Mann zu der lleberbringung des Scheldebriefs, gerichtlich hat bestätigen lassen, Macht habe, seine Vollmacht einen anderst Bothen zu übertragen. Wenn aber dergleichen Veränderung geschehen soll, so muß auch der an« dre Boche, gerichtlich, oder doch wenigstens in Gegenwart einiger tüchtigen Zeugen, zu diesem Geschäfte, ordentlich bestätiget werden. Wenn es sich zutragen sollte, daß in,der Zeit, da ein Boche, einen andern für sich einsetzen läßt, der sich scheidende Mann gestorben wäre; so ist die Ehe-, scheidung vergeblich. — WeilderScheidebriefeher nicht würksam und gültig ist, als his er der Frau eilige-

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