Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 284 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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2?4 LS OXO LS Lebriefe so mit einander verwechselt, daß er nicht genau auzuzeigen wüßte, welchen Scheidcbrief eigentlich die eine oder die andere Frau bekommen sollte; so muß der Bote, wenn anders die Ehe-- scheidrmg dieses doppelten Ehepaares soll gültig seyn, einer jeden Frau besonders, beyde Scheidebriefö in die Hände gehen. Ist aber noch dazu einer von diesen beyden verwechselten Schejdebriefen verlohren gegangen, so ist auch der noch übri- He Scheidebrief gänzlich unbrauchbar. Aus dem i z 4sten Abschnitt müssen wir Anzeigen: Daß wenn einer, der sich will scheiden lassen, 8!7Nir2 ^VIV Mmrßer inodo.r ist, d. h. wenn er gegen einen oder den andern, solche Worte in Absicht seiner bevorstehenden Ehescheidung hören lassen, wodurch der Scheidebrief poßlil oder ungültig wird, als wenn er z> E, spräche: Ahr sollt wissen, daß ich zwar meiner Frauen einen , Scheidebrief geben tverde, weil ich aber ein Prres bind. i. weil ich dazu bin gezwungen worden, so soll der GetchMld botel seyn, d. i. er soll aufhören ein Get zu seyn, oder er soll unkräftig seyn; und noch dergleichen andere verfängliche Redensarten mehr, so wird dadurch der Get wirklich botel, und verlieret seine Kraft, llnd wenn es sich auch nach der Zeit äußern sollte, daß er gelogen hatte, so bleibet doch der Scheidebrief ungültig. Weil nun aber dergleichen Dinge zu großen llnordnungen Anlaß geben würden, sinke- .. mahl sie behäupken, daß, wenn eine Frau, die einen