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Der Jude · 1769-01-01 · Achtzehntes Stück (1769) · p. Seite 279

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Achtzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 279 (sequence 7)
Language
German
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OXG ner in der äußersten Noth sonst nichts anders erhalten könnte. Denn außerdem, ob es schon schwer und mit vieler Mühe zu erlangen scyn möchte, muß ein Scheidebrief auf eben dergleichen Pergament, als man zu denen Gesctzrollen, und der Mestlsse nehmen muß, (s. 2. B. S.;; ausgefertiget werden. — Was endlich die Dinte anlanget, so kann der Scheidebrief mit allerhand fließender Materie und Saften, wovon die Schrift Nur leserlich wird, und dauerhaft bleibt, geschrieben werden. Der 126. Abschnitt handelt davon, in welcher Sprache , und auf was für Art eigentlich ein Scheidebrief geschrieben werden soll. Hier heisset es mm: Man kann einen Scheidebrief in allerlei- Schrift.und Sprachen verfertigen, nur muß der ganze Jnnhalt in einer einzigen Sprache allein abgefasset werden. Jedoch mästen wir hierbey diese einzige Ausnahme bemerken, daß mit hebräischer und chaldäischer Schrift zugleich geschrieben werden kann. — Wenn ein Scheidebrief an einem Willi W-e-, Rsfch Lhodesch, d. i. an einem Neumondfeste müßte geschrieben werden, so soll nach dem Ausspruch einiger Rabbiuen, das' Datum also lauten: Ol'2 Bcjoiir Rischon Lejeraol), d. i. am ersten Tage des - Monakhs - - Andere aber wollen, es mäste nur schlcchlweg heissen: inx'n Baechad Leserach, d. i. am ersten des Monaths. Gleiche Bewalidniß hat es auch, wenn ein Scheidebrief S 4 in

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