Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 277 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LS *XK LS 278 sr auch gleich kern Kohen ist, mit ihr'nicht in einer Gasse wohnen. Aus dem!2i. Abschnitte unsers Verfassers bemerken wir, daß derjenige, welcher seiner Frau einen Scheidebrief geben will, bey völlig richtigen Verstände seyn müsse. Dahero fahret der Verfasser fort, wer zu eben der Zeit, da er einen Scheidcbrief wolle schreiben lassen, von einem RunH Aloeh, d. i. bösen Geiste besessen würde, der dürfe keinen schreiben lassen, auch nicht einmahl alsdenn, wenn er von diesem blebel gänzlich wieder befreyet wäre. Will sich ein Kranker von seiner Frau scheiden lassen, so soll man anfdie Zeit, in welcher sich derselbe am aufgeräumtesten befindet, genau Achtung geben, damit der Scheidebrief in dieser guten Stunde könne verfertiget werden. Ein O21Z Sofies aber, d. i. einer der schon würklich mit dem Tode ringet, wird in dieser Sache -als ein völlig gesunder Mensch angesehen, und kann sich also noch, so zu reden, in dem letzten Augenblicke seines Lebens von seiner Frau scheiden lassen. Jedoch behaupten einige, daß, wenn eine solche Ehescheidung gültig seyn solle, der bald Sterbende wenigstens noch seine Sprache haben müsse. - Ferner heißt es. bey unserm Verfasser, wenn einer gekreuzigek worden wäre, oder ihn die wilden Thiere schon angefressen hätten, derselbe aber besäße dem ohngeachcer doch noch so viel Kraft, daß ep durch Zeichen könnte zu erkennen gebew, daß er von semerFrau geschieden seyn wol- ' S 3 le