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Der Jude · 1769-01-01 · Achtzehntes Stück (1769) · p. Seite 275

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Achtzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 275 (sequence 3)
Language
German
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LS *XO LS S75 zugleich die Erklärung beyfügen,. daß er hiermit seine Frau durch einen tüchtigen und kräftigen Scheidebrief, mit gänzlicher Nyll-und Nichrig- Erklärung aller dagegen zu machenden Einwendungen, auch ohne irgend eine Bedingung, von sich geschieden habe z daß überdieses die Unterschrift der drey Richter unverfälscht richtig und von ihrer eigenen Hand scy; und daß also wider den Scheidebrief nicht das geringste mit Recht könne eingewendet werden, weil alles richtig, gewiß, nttd wahrhaftig, auf fetzt besagte Weise geschehen sey. . Dieses könnte nun zwar wohl genug seyn, sowohl die Verfertigung eines Scheidebriefes als auch die Gebräuche bey dessen lleberreichmig, daraus zu ersehen, wir muffen aber doch noch, nach unfern obigen Versprechen, von einigen bey der Mischen Ehescheidung vorkommenden besonder» Fällen und Rechten etwas weniges mit anmerken, und wir glauben dieses am füglichsten bewerkstelligen zu können, wenn wir unfern Freunden, nach unserer Gewohnheit, wiederum nur einen kurzen Auszug, und zwar aus dem vierten Tractac des Schülchan Arucchs, Eben ^aser genannt, überliefern. Nun finden wir aber,' in den besagten Tractat, 97. sehr große und wcitlauftige Abschnitte, (nämlich von S. 119. bis i;;.) mit diesen Dingen angefüllt. Doch werden wir weiter nichts, als nur das merkwürkdigste davon, hier anführen. S 2 Es

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