Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Siebzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 269 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LK »XO LL -6y etwa gar nicht wieder zurück kommen sollte, mancherley Verdrießlichkeiten, (von denen wir anderwärts reden werden,) entgehen möge. — Bey der Ueberreichung eines solchen bedingten Schei-- debriefes muß er zu dem Weibe also sagen: „Hiev hast du einen Scheidebrief unter der Bedingung, daß, wenn ich von heute an, binnen 12. Monaten, nicht wieder zurück kommen sollte, dieser mein Scheidebrief alsdenn kräftig und gültig sey; kömnre ich hingegen während dieser Zeit wieder, und melde mich persönlich bey dem und dem, dem Sohne - - derselbe ungültig und unkräftig sey.„ Im Fall nun, daß der Mann sich, bey dem von ihm deshalb ernannten Mann, nach seiner. Zurückkmift, nicht eingestellet Hätte, und nachher darüber Streitigkeiten entstanden wären, ob der Mann würklich zu rechter und bestimmter Aest wieder zurück gekommen, oder nicht; so soll der Frauen mehr, als des Mannes Worten Glauben beygemeffen werden. lvo. ) Eine Scheidung von gleicher Art kann auch ein piv Gchechif kNera, d. i. ein gefährlich Kranker vornehmen, um dadurch seine Frau von der Lhalizoh zu befreyen. Der iol ste, als der letzte unter den itzt angezeigken Sätzen, die Ehescheidung betreffend, ist blos eine Ermahnung des Verfassers an alle diejenigen, welche die Rechte der' Ehescheidung nicht genau verstehen, sich zu solchen Sachen nicht brauchen zu lassen. Nach-