Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1769-01-01 · Siebzehntes Stück (1769) · p. Seite 258

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Siebzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 258 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2577043-2577046-9903432--1623-2578605
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

258 LS »X» LS kräftigen lassen, daß er in seiner Abwesenheit nicht so etwas borgenommen habe, welches den Gee Iiachthcilig seyn, oder ihn, gar ungültig machen könnte. 77. ) Wenn nun alles wohl berichtiget ist, so werden alsdenn die obgedachten zehen Männer herzugerufen. — 78. Der Rabbi spricht hierauf ehe noch dem Weibe der Scheidebrief überreichet wird, zu allen Umstehenden, folgende Worte: „Ist etwa jemand unter euch, der etwas wider die Gültigkeit dieses Scheidebriefes einzuwenden hat, der sage es ißt, ehe er noch weggegeben wird. Denn wenn er einmahl schon ist übergeben worden, alsdenn wird wider alle diejenigen, welche darwider etwas nachtheiliges Vorbringen werden, ein xnrin öfterem, d. i. gin Bann ausgerufen. > 79. Der Rabbi spricht weiter: „Höret ihr dieses auch alle die ihr zu Zeugen tüchtig seyd? — 8 0.) Die Zeugen, welche sich unterschrieben haben, müssen hier gleichfalls mit gegenwärtig seyn. 8i.) Der Rabbi befiehlst endlich dem Weibe, die Ringe, welche sie an ihrem Fingern hat, abzulegen; und heißet sie hernach selbige hervorhalten, und zusammenlegen, doch so daß oben zwischen denen Fingern eine Oefnung bleibet, damit derGet hinein geleget werden könne, ohne daß er auf die Erde falle. — Anmerkung: In der Zeit, da der Rabbi mit dem Weibe redet, muß sie ihr Gesicht Verde- - , cken

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.