Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Siebzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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D e r I >l d e. Vierter Band, Siebzehntes Stück. ier folget nun der Rest, der aus dem Eben! Häeser ausgezogenen Säße, die Ehescheidungen betreffend. Der Rabbi giebt, nach No. 74. den Scheidebrief dem Manne in die Hände, und wiederholet zugleich die Frage, ob er diesen Scheidebrief seiner Frauen ungezwungen, aus eigenen freyen Willen gebe. — (s. oben den 14. Sch.) 7;.) Hierauf muß der Mann abermahls alle . Modnoß, d. i. alle verfängliche und zweydeukige Redensarten verrufen; und alle solche Zeugen, welche etwa dergleichen Redensarten mit angehört zu Haben, vorgeben möchten, für untüchtig erklären ( oben den 20. Sch.) 76.) Wäre es geschehen, daß der Mann während der Zeit, da der Scheidebrief geschrieben worden, in seinen Geschäften einmahl w^gzugehen ge« nöthiget geweßen, so muß ihn der Rabbi eidtich be- 4. B. 17. Sk. R kraf-