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Der Jude · 1769-01-01 · Sechzehntes Stück (1769) · p. Seite 249

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Sechzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 249 (sequence 10)
Language
German
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4L EXO 4L nameN führen; oder ob einer von ihnen irgend einmahl bey einer gefährlichen Krankheit einen andern Nahmen erhalten Hätte. (Von welchem Gebrauch wir bey andrer Gelegenheit werden re- -en können.) l lnd endlich ob sie von dem Geschlechte der Kvhanim oder der Leviten sind_ 37. ) Auf eben diese Art muß auch nach der Frau und ihres Vaters Namen gefraget werden. 38. ) Der Schreiber und die Zeugen müssen beysammen stehen. — 89-) Der Schreiber muß das Pergament, noch ehe er den Scheidebrief darauf schreibet, genau abmessen und beschneiden, weil er es nachher, wöun der Scheidebrief schon geschrieben ist, nicht mehr beschneiden darf. 40. ) Hat er sich etwa im Schreiben versehen, cs ist aber dem ohngeachket noch auf demselben Pergament soviel Platz übrig, daß er den Scheidebrief noch einmahl darauf schreiben kann, so darf er zwar solchen wieder von neuen schreiben, jedoch darf solches nicht^eher geschehen, als bis er erstlich das falschgeschriebene weggeschnitken hat. 41. ) Das Pergament, dessen sich der Schreiber bedienet, muß etwas länger seyn, als es breit - ist, und unten muß noch ein grosser Rand bleiben, daß man es ordentlich anfassen kann. 42. ) Der Schreiber muß auf das Pergament i Z. Linien ziehen, davon 12. ganz ausgezogen werden, und einander gleich seyn müssen, die 18te aber muß er in zwey gleiche Theike kheilen, auf welche sich die Zeugen -unterschreiben. 4Z-)

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