Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Sechzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 243 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LS OX* -4Z Attmerkung. Der Schreiber muß hieraufant- Worten: Ja, ich will alles dieses thun. Daraus nun ist endlich die Gewohnheit entstände^, daß derSchreiber gleich anfänglich so viel Pergament mit sich bringt, als wenn er wollte ros. Scheidebriefe schreiben. r6.) Der Manssmuß alsdenn auch die Zeugen anreden, und also zu ihnen sprechen: Ihr Zeugen - - sollet Zeugen seyn, und euch unter diesen Scheidebrief unterschreiben, welchen der Schreiber - - in meinen Namen, und im Namen meiner Frau schreiben wird. Auch gebe ich euch hiermit Macht, nicht nur diesen, sondern wohl roo. Scheidebriefe zu unterschreiben, bis-.einer darunter nach den Gutachten des Rabbi - - und aller derer, welchen derselbe solchen zeuget, recht gerathen wird. Anmerkung: Die Zeugen müssen darauf antworten: Ja, wir wollen es also machen.-Uebrigens können diese Worte in einer jeden Sprache gesprochen werden. r 7.) Zuweilen tragt es sich zu, daß Irrungen in Ausschreibung der Nahmen entstehen, -z. E. Einer nenneke sich, Gersthom, und ein anderer hieße Gcrschon. In diesem Falle müssen zwey Scheidebriefe geschrieben werden, und dahero ist hierbey nöthig, daß der Mann dem Schreiber sage, daß wenn der Rabbi noch so viele Scheidebriefe schreiben lassen wollte, er ihm hiermit Vollmacht erlheile, sie alle sämmtlich schreiben zu können. Und eben diese nämliche Vollmacht ' ' Q 2 muß