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Der Jude · 1769-01-01 · Funfzehntes Stück (1769) · p. Seite 227

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Funfzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 227 (sequence 3)
Language
German
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, L-L M* / s-7 Eine Frau aber, welche das Baden gar Nicht vertragen kann, darf der Mann nicht bey sich behalten , sondern muß sie von sich scheiden lassen. ' Und damit wir hier gar-nichts übergehen, so müssen wir noch sagen, daß wenn Winterszeit das Wasser gar zu kalt istu.-d also zu besorgen stünr de, haß es der Badenden an ihrer Gesundheit schädlich seyn möchte, so ist erlaubt, das Bad Mit warmen Master in etwas zu erwärmen. Endlich bemerken wir noch , daß dieses Bad zu keiner andern Zeit vorgenommen werden könne, dls wenn der Mann zu Hause gegenwärtig ist; wenn er aber abwesend wäre; so muß sie es bis zu seiner Wiederkunft anstehen lassen. Alles obbeschriebene ,nun, wird von den Juden auf das genaueste und pünktlichste erfüllet, ob' es ihnen gleich sehr beschwerlich fället. Denn es trägt sich-zuweilen zu, ,z. E. auf dei^Reise, .oder än solchen Orten, wo nur ein oder zwey Juden wohnen, daß sie, weil sie in dem Falke, keine ordentliche zu diesem Ende bestimmte Mickweh haben können , wohl gar mitten im Winter das dicke Eiß aufhauen, und sich da nackend baden müssen. , GHudt im 2ten Theile Cap. 24. S. 422. schreibet bey dieser Gelegenheit noch folgendes: „Es ist auch zu beobachten, daß wenn eine Fräu P 2 nur

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