Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Vierzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 219 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LS LS --tder Tischtuch Haben, oder auf andere Art wenigstens einen linkerschied, zum Kennzeichen zwischen einander machen. — Endlich so dürfen sie auch nicht neben einander auf einer Bank oder. Stuhl, noch eines auf des andern Bette sitzen, pder nur dasselbe berühre», und mithin können sie auch nicht in einem Wagen mit einander spatziren , fahren. -- Es soll sich auch ferner die Frau hüten, daß sie sich in Gegenwart ihres Mannes nicht entblöse, weil binnen dieser ganzen Zeit ihnen mehr nicht verstattek ist, als blos ihre Gesichter Und Hände entblöset zu sehem i Im Fall aber, daß sie niemanden zur Bedienung um sich hätten, und also gezwungen waren, einander selbst Handxeichung zu thun, so ist diese zwar in einigen Fällen erlaubt, jedoch soll sie nicht auf gewöhnliche Weise geschehen. Wenn eines dem andern etwas zu essen, oder zu trinken reichen wollte, so sollen sie es einander mit der linken Hand, und weggewendekem Gesicht geben,« oder solches auf den neben ihnen stehenden Stuhl öder Bank Hinsehen. Die Frau soll auch dem Äsann kein Waschwasser reichen, noch, vielweniger abecdarf sie ihm dasselbige übergiessen. Märe eines von beyden krank, so dürfen sie doch, außer nur im äußersten Nothfalle, einander nicht heben, oder sonst behüflich seyn. llNd wenn öerMann selbst ein Arzt ist, so darf er ihr doch, auch in der größten Krankheit, so lange nämlich noch andere Aerzte z« haben sind, nicht einmahl an den Puls greifen. — Jedoch brauchen alle diese Dinge in den 7. Reinigungstagen,