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Der Jude · 1769-01-01 · Vierzehntes Stück (1769) · p. Seite 220

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Vierzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 220 (sequence 12)
Language
German
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2LV tagen, nicht so gar genau in Acht genommen zu werden. Das Buch Ez Lhajim verordnet, S. 29. Col. 2. da^i eine Frau so lange sie unrein sey, eigentlich gar nicht in die Synagoge kommen dürfe. Nur die 14. Tage, sind ausgenommen, in welcher ihr Neujahr und Versöhnungstag einfällt. Dabey aber muß sie sich dennoch wohl in Acht nehmen, daß> wenn die Geseßrolle aus dem heiligen Schranke heraus geholet wird, sie dieselbe ja nicht ansehe. Dem ohngeachtek aber sollen sie sich des Gebets doch nicht gänzlich enthalten; denn, (heißt es weiter,) es hätten zwar einige Weiber die Gewohnheit, daß sie in der Zeit, wenn sie un- . rein waren, alles ohne Segensspruch zu essen und zu trinken pflegten, eben so als wie die MVN2 Behemoß, d. i. als wie das Vieh; dieses sey aber unrecht. Denn, wenn sie sich auch zu dieser > Zeit vor unwürdig hielten, den Namen Gottes auszusprechen, so könnten sie doch wenigstens die Broche oder den Segensspruch in Gedanken haben. — Es scheinet aber dieses dem Ausspruche des talmudischen Track. Niddah gänzlich zuwider zu seyn, der sagt sogar, daß eine solche Frau nicht einmahl jemanden grüßen sollte, weil selbst ihre Reden unreine waren. In den 7. Reinigungstagen nun,, muß eine Frau wohl auf sich Acht haben, und sich täglich genau besehen; denn wenn sie in dieser Zeit wieder etwas unreines an sich wahrnehmett sollte, so ist

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