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Der Jude · 1769-01-01 · Vierzehntes Stück (1769) · p. Seite 211

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Vierzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 211 (sequence 3)
Language
German
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LL Ms LK äit Lken Auch Mos. z 4, v. r;. stünde. „Auf daß, du nicht'einen Vund mit-des Landes Einwohnern machest, daß sie dich nM laden, und du von ihren Opfern essest." , Zum ^obe der Juden müssen wir noch hierbey sagen, daß dieselben sich bey dergl. Freudenmählern ihrer Armen auf das großmüthigste annehmen; denn es wird nicht allein von dem Golde, welches die jungen Eheleute zusammen gebracht haben, sogleich der iste Pfennig abgezogen, und. unter die Armen vertheilet, sondern es haben auch alle Arme, sowohl einheimische als frenide, obste gleich zuweilen bis zur Unverschämtheit ausgelassen sind, selbst zu dem Hochzeitmahle einen freyen Zugang, wo sie mit Essen und Trinken, auch wohl gar mit Gelde reichlich versorget werden. SHudt setzt bey der Frankfurcher Juden- Verheyräthung im 24sten Cap. noch folgendes mit hinzu: Die Berbeyratheten unter sien Juden beyderley Geschlechts, heißt es daselbst, kann matt von den ledigen Personen gar leicht unterscheiden, denn was die Männer betrift, diese müssen sobald sie geheyrachet haben, das Geboth z. B. Mosis 19. v. 27. „Du sollst nicht verderben die Ecken deines Barts;" wohl in Acht nehmen. Dahe-- ro sie denn auch an >. Ecken, nemlich an den obersten und untersten Kinnbacken, und auf jede Seite desselben, ingleichen unter das Kinn, kein Scheermesser bringen dürfen, sondern, wenn sie ja etwas von ihrem Barte wegnehmen lassen wollen, O 2 so

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