Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1769-01-01 · Zwölftes Stück (1769) · p. Seite 179

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Zwölftes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 179 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2577043-2577046-9903427--1537-2578524
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

LS ssc* LS I7S ehren. Wenn dieses unterblieb, so wurde er von der Gerichts-Obrigkeit gezwungen, es zu erstatten.' Dieser Gebrauch aber, ist ißt ganz aus der Mode gekommen. Von dem Tage, und der eigentlichen Zeit, zn welcher sie ihre, Hochzeiten anzustellen pflegen, findet man eine eigen/ Bestimmung in dem talmud. Tratt. Letubot, im r. Cap. im i. §. Mit einer Jungfrau, spricht er, verehlichek man sich gern üm> vierten,, Mit einer Wittfrau aber am fünften Tage in der Woche. — Maimonides hält, bey einer Juugfer, auch den ersten Tag der Woche für schicklich zur Hochzeit. Diese Sache, so wunderlich sie Unfern Lesern vielleicht Vorkommen dürfte, hat doch einigen Grund in ihrer Polizcy. Reinlich, weil die Richter in den Städten, zweymahl in der Woche, Montags und Donnerstags öffentlich Gericht halten, so sagen sie, es.könue der Bräutigam, wenn er wegen der Jungferschaft seiner Braut etwas einzu- , wenden hatte, alsdenn am besten sogleich den andern Tag nach der Brautnacht, frühmorgens, seine Sache vor den Richtern anbringen. ——. Bey einer Witkfrau hatte man eine solche Klage zu befürchten nicht nöthig; daher.o wurde lieber der Donnerstag zum Hochzeittage erwählet; weil doch gemeiniglich eine Hochzeit drey Tage zu dauern pflegte; und gleichwohl der Sabbath nicht mit zu diesen drey Freudenkagen genommen.werden sollte. M; Heut

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.