Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Zwölftes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 179 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LS ssc* LS I7S ehren. Wenn dieses unterblieb, so wurde er von der Gerichts-Obrigkeit gezwungen, es zu erstatten.' Dieser Gebrauch aber, ist ißt ganz aus der Mode gekommen. Von dem Tage, und der eigentlichen Zeit, zn welcher sie ihre, Hochzeiten anzustellen pflegen, findet man eine eigen/ Bestimmung in dem talmud. Tratt. Letubot, im r. Cap. im i. §. Mit einer Jungfrau, spricht er, verehlichek man sich gern üm> vierten,, Mit einer Wittfrau aber am fünften Tage in der Woche. — Maimonides hält, bey einer Juugfer, auch den ersten Tag der Woche für schicklich zur Hochzeit. Diese Sache, so wunderlich sie Unfern Lesern vielleicht Vorkommen dürfte, hat doch einigen Grund in ihrer Polizcy. Reinlich, weil die Richter in den Städten, zweymahl in der Woche, Montags und Donnerstags öffentlich Gericht halten, so sagen sie, es.könue der Bräutigam, wenn er wegen der Jungferschaft seiner Braut etwas einzu- , wenden hatte, alsdenn am besten sogleich den andern Tag nach der Brautnacht, frühmorgens, seine Sache vor den Richtern anbringen. ——. Bey einer Witkfrau hatte man eine solche Klage zu befürchten nicht nöthig; daher.o wurde lieber der Donnerstag zum Hochzeittage erwählet; weil doch gemeiniglich eine Hochzeit drey Tage zu dauern pflegte; und gleichwohl der Sabbath nicht mit zu diesen drey Freudenkagen genommen.werden sollte. M; Heut