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Der Jude · 1769-01-01 · Zwölftes Stück (1769) · p. Seite 178

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Zwölftes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 178 (sequence 2)
Language
German
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'78 > ' - LA EO LA ne Bogäris gewesen,so wird eben so Mit ihrvskfahren, wie mit einer Wittwen, nemlich es werden ihr nicht mehr als zo. Tage, Zeit gelassen. — Eben so verhalt es sich auch mit dem Bräue tigam, wenn er nemlich von seiner Braut zur geschwindem Vollziehung der Hochzeit genöthigek wird. Man gesteht ihm eben so viel Zwischenzeit zu, als der Braut. Diese Einrichtung aber, ist hauptsächlich darum so gemacht worden, damit die Richter, bey gewissen Fällen, einen Grund haben möchten, wornach sie sich bey ihren Aussprüchen richten könnten. Als wenn sich z. E. der Fall eräugnete, daß der Braut Aeltern arme Leute, oder die Braut selbst eine Wayse wäre, denen es also beyden zu schwer fallen würde, sich lange allein zu ernähren; so wird der Bräutigam genöthiget, so bald die, nach der erster« Anordnung bestimmte Zeit verstrichen, seine Braut von den Semigen zu erhalten, wenn es seine Ilmstände nicht wohl zu erlauben scheinen sollten, sie sogleich würklich zu heyrathcn. In alten Zeiten war es gebräuchlich, daß, einige Zeit vor der Hochzeit, des, Bräutigams Bekannte und Freunde,- ihm, zum Behuf seiner Ausgaben, Geschenke machten. Diese Geschenke wurden Schoßrvienost genennet. Dagegen aber war er auch gehalten, daß wenn einer von diesen seinen vorigen Freunden nachmals auch heyrathete, ihm das nemliche Wiederau ver-

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