Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Eilftes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 170 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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170 OXO se Frage an sie gethan worden, so müssen beyde Verlobte, selbige mit einem deutlichen Ja beant» Worten. — Sodann nimmt der Bräutigam entweder selbst, oder an dessen Statt, sein Abgeordneter und Sachwalter, einen Becher mit Wein in -ieHand, und spricht: „Gelobet seyst du Jehovah unser Gort, du König der Welt, der du uns geheiliget hast, mit deinen Geboten, und hast uns befohlen von der Hurerey abzustehen. Du hast uns die moi-ik Evusoß, d. «. die unrechtmäßigen Verlöbnisse verboten; die Ncsuoß aber, d. i. die würklich gesetzmäßigen Verehlichungen, die durch die NLN «Lhappah, und die Ridduschin, d. i. unter denen Gebräuchen, unter welchen der Ehestand soll angetreten werden, geschehen, erlaubet. Gelobek.seyst du Jehovah, der du Israel geheiliget Hast." Sobald dieser Segen gesprochen, so trinkt der Bräutigam oder sein Stellvertreter, ein wenig aus dem Becher, und giebt ihn sodann der Braut. Hierbey ist noch zu erinnern, daß die Juden durchgehends die Gewohnheit haben, bey dieser Zierlichkeit, einige junge Bursche in die Stube, wo die Verlobung geschieht, zusammen zu ruffen. Diese haben alle neue Töpfe in den Händen. Sobald nun der Heyrakhsbrief öffentlich verlesen worden, und die Verlobten ihr Jawort nochmals von sich hören lassen, alle Anwesende aber ihnen Glück gewünschet, oder das 21V Massel Tof, das heißt soviel als : Gut Glück! ge-