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Der Jude · 1769-01-01 · Eilftes Stück (1769) · p. Seite 169

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Eilftes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 169 (sequence 9)
Language
German
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LU E LU -Sy so wollen wir, weil dieselben, nicht auf einerleyArk, sondern immer in einem Zande anders als in dem an- - dem beschaffen zu seyn pflegen, nur diejenigen anzeigen, die am gewöhnlichsten sind. Es kommen aber, an dem zur Verlöbniß bestimmten Tage, das Brautpaar, nkbst den beyderseirjgen Aelkern, jn Gesellschaft anderer guten Freunde, zu-' .stimmen. Dahey ist denn zugleich gemeiniglich, besonders wo es etwas abwirft, der Rabbiner mit zugegen; desgleichen auch ein "KD Sopher, ch. i. ein Schreiber, der die HeyxarHs-Eontracke aufsetzen muß. Dieser letztere muß sich zuvor durch einen Eid verbindlich machen, daß er nichts mehr, und nichts anders schreiben wolle, als was von beyden Contrahenfen wüxklich verabredet worden; allem Betrug vsrzukommen. —< Sobald der Heyraths-Contract hon einem solchen Schreiber aufgesetzet, von den Partheyen aber richtig befunden worden, so geben des Brautpaares Väter, sich, einander die Hände. Dieser Gebrauch heisset bey ihnen,-^ Thekias Laf; und es muß solches in zweyer oder dreyer fremder Zeugen Gegenwart geschehen, wenn es gesetzt mäßig und gültig ftyn soll. Anverwandte können keine Zeugen abgeben, Darauf redet der Rabbiner, oder der Sopher die Väter der Verlobten a§ , und erinnert' ' sie, ihre Kinder nochmals zu fragen, ob sie auch, einander gerne nehmen, und bey der genommenen Abrc de ihrer Vaterbeharren wollen.-7E Wenn die-

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