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Der Jude · 1769-01-01 · Zehntes Stück (1769) · p. Seite 156

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Zehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 156 (sequence 12)
Language
German
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r;6 LL G><O LZl An dieses Versprechen nun sind bey den Heyrachen, beyde Theile nachmals aufs strengste ge, bunden. Sobald diese Ceremonie votbty, so wird hernach sogleich ein ordentlicher Ehe-Contract aufgerichtek. Es führt derselbe bey ihnen den Namen nzirv Deffubah, oder lunTO ->VV Sch tau r Lessnbah, eine Hepeuths Obligation-—Im Fall, daß diese Äefsiib.rh durch einen Unglücksfall etwa Verkehren gegangen , oder auch nur von der Hand gekommen, so muß sogleich wieder eine andre dergleichen Kessubah geschrieben werden. Denn es darf niemand, ohne dieselbe mit seiner Frau auch nur eine einzige Stunde beysammen leben. In dieser Kessubah stehet ausdrücklich, dasjenige Geld beniemt, welches der Mann nach dem Gesetz B. Mos. 22, 28: 29.;o. seiner Braut als einer Jungfrau, oder, wenn sie eine Wittwe,. als einer solchen,, zur Morgcngabe zu geben schuldig ist. Es steter auch die Äedttttjn, di. der Braut Eingebrachtes, mit darinnen. Damit aber unsere Leser sich einen vollständiger Begriff davon machen können, so wollen wir ein ganzes.solches Formular hier einschalten. — Hier ist also eine solche Verschreibung: - k?Xen vierten Tag in der Woche, als den Z. imMonach Ellul, nach der Zahl, die wir zählen, hier im Lande - hat Rebbe Mansche der Sohn AfrohKin,der Kohen,ju dieser ZungftrRochel, einer Toch-

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