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Der Jude · 1769-01-01 · Zehntes Stück (1769) · p. Seite 155

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Zehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 155 (sequence 11)
Language
German
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HS *x» LS?;5 erst has Versprechen das ein Vater seiner Tochter wegen des Heyrathsgutes thut, vermittelst des gewöhnlichen Riirjan Sudar, geschehen. Dstß Wort aber, welches soviel heisset, als ein Kauf, od^r eine Besitznehmung, die durch einen Sudar geschichct, beziehet sich auf eine anderweitige Gewohnheit der Juden. Nemlich das Binjan Sudar, zeiget denjenigen Gebrauch an, da man bey der Besitznehmung einer Sache, ein Stück Tuch oder Leinewand anzufaßen pflegte, welches Tuch sich hernach der Käufer zueignete. So sagt Elias Etsch, hi: „Es ist heut zu Tage bey uns her Gebrauch, wenn wir! etwas kaufen, oder mjt jemand einen Contract schließen, so pflegen wir ein Tuch dabey. zu haben, welches man Sudar nennet. Dieß Tuch greifen die zween Zeugen die dabey sind, beyde an, und sprechen dabey die Worte des Con< tractes,vor denContrahirenden, deutlich und nachdrücklich aus. Hierauf breitet jeder Zeuge seinen Mantel aus, und lastet beyde Contrahenten dis äustersten Ende desselben anfasten; dadtlrch zu bezeugen, daß sie vor gülfig halten wollen, was dev Contract in sich fastet, — Im Trattat Lhssthett Hammischpat, heißt es noch außerdem,' es sey nöthig, daß der Verkäufer, oder derjenige! welcher etwas veräußert oder verschenket, daK Sudan, selbst, aus der Hand des Käufers, oder der Zeugen annehme; vorher aber, ein Stück davon wenigstens drey Finger breit, in seiner Hand gehalten habe,

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