Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Zehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 152 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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*5- GXO cher üblerRuf, der scheinbar ist,und derWahrheit in etwas nahe kommt; und gezeiget, wie man sich auch dabey zu verhalten habe. z. E. es heisset von einer Person: die und die hat sich in ein bedingungsweise errichtetes, oder zweifelhaftes Eheverlöbniß eingelassen. — Oder, man saget, es hatte ihr der Bräutigam das Geld, oder den Ring, der ihm zu seiner Verlobung dienen sollte, nur zugeworftn, und man wisse nicht gewiß, wem er näher zugefallen sey,ihm oder ihr? ingleichen wisse man auch nicht gewiß,, ob dasjenige, dadurch er sich mit ihr verlobet, am Werthe eine Pruta ausgemacht hätte, und, was dergleichen mehr. Ein solcher zweifelhafter Ruf aber, schadet einer Braut, zu ihrer Verheyrathung nichts. Es giebt noch mehrere solche zweifelhafte Fälle, darunter derjenige einer der sonderbarsten, der im 49. Abschnitt angegeben worden. Es hat sich einer in einem Zimmer, wo fünf Frauenzimmer beysammen gesessen, mit einer aus denselben verlobet, und ihr auch eine Eheverschreibung aufgesetzet. Nun könnte es geschehen, daß eine jede ' von denen fünfen spräche, sie sey die Verlobte desselben. Er aber wüßte selbst nicht mit welcher er sich verlobet hätte. Was ist da zuthun? Der Verfasser antwortet, ein solcher Mensch müsse einer jeglichen von diesen Frauenzimmern einen Scheidebrief geben, das Geld das er vorgeschriebe»,, bey ihnen niedsrlegen, und sich davon machen. Ja er dürfe hernach nie, auch nur eine Verwand-