Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Zehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 151 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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E nr hin verlobet, so ist wider seine Verlöbniß an sich nichts einzuwenden; nux muß ein solcher von einer Jüdin, wenn sie auch nur eine gebohrtte Jüdin, itzt aber gleichfalls eine Abgefallene ist, gebohren worden seyn. Wer aber von einer Kuthäerin erzeuget worden, verliert sein Verlpbungsrecbt, hlos aus diesem Grunde. Dahingegen der Sohn einer nochmahls gekauften Jüdin, und wenn Lech selbe gleich einen Kukhaer zun; Vater gehabt/ sene Vorrechte ungestört genießet, Der 45 . Abschnitt, handelt von den Siflonoß, d. i. von den Äraut Geschenken; und von der N21NÜ Reffubn , d. i. von, der Braut -Verschreibustg, zur ^likgift; davon bald wird geredet werden. Im 46. Abschnitt wftd gezeigt wie uiatt sich zu verhalten habe, wenn eine ledige Frauensperson, oder auch eine rvürkliche Braut in der Rede ist, als sey sie schon mit einem andern verlobet, Was diesen Punct anlangek, so ist fest gesetzet, daß eine solche Nachrede, einer Frauensperson nicht eher nachtheilig seyn solle; bis zween glaubhafte Männer ausdrücklich sich als Zeugen darstellen, und sagen: „Wir haben Achter brennen, die Betten be- - xeitet und geschmüeket, und viele Leute ein- und ausgehen' sehen; haben auch von Weibern, diä sich darüber gefreuet, sagen hören: Die Jungfer -- ist mit - - verlobet worden." — Es wird ferner in diesem Abschnitte von dem VÄ Schem Amteloah geredet; d i. aber ein sol- K 4 cher