Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Zehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 150 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 85% known words query
- IRI
…/2577043-2577046-9903425--1506-2578495- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Ny LS *XO LS r 21218 O^lv Saciß Gdem, d. i. ein solcher', her von Menschenhänden zum Verschnittenen gemacht worden; Oder ein f-->vri v'12 Gariß Lhamma seyn, d. i. einer der von Geburt an also beschaffen gewesen. (Man beliebe hier Buxtorfs Lexicoy S. 1554, nachzuschlagen.) — So wird es auch bey dem weiblichen Geschlechte ge? halten. Eine Ailoniß, d. i. eine solche, die in ihrem 20. Jahre nicht die nöthigen Deichen der Mannbarkeit hat, kann sich gleichwohl verloben, nach einiger Meynung; obwohl andere, eine würkliche Ailorriß von der Ehe ausgeschlossen wissest Wollen. — Wenn ein QDMY Tlttnrum, d. i. einer der weder ganz männlich noch weiblich ist; oder ein oil^liidr UndrogL- USs, d. iein Zwitter, der männlich und wejb-i ljch zugleich.ist, sich in ein Verlöbniß eingelassen; so wird diese Verlobung auch an sich nicht für ungültig erkannt; sondern es muß dergleichen Bünd-- niß durch einen Scheidebrief aufgehoben werden, wenn eine anderweitige Verheyrqthung statt finden soff Verlobet sich ein Jude mit einer folchenPerson, die ihm nach dem Gesetz zu nehmen verboten ist, mit einer Kuthäeritt, oder mit einer Leibeigenen, und dergl. so ist die Verlobung an sich ungültig. — Hat sich aber dagegen ein ipiv Murner, d. iein, aus dem Judenthum, zü andern Religionen Uebergegangener; oder auch ein solcher, der eines Mumers Sohn ist, mit einer Jü-