Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1769-01-01 · Neuntes Stück (1769) · p. Seite 141

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Neuntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 141 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2577043-2577046-9903424--1496-2578486
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

LL *XO LL -4« Worden. Wie man davon Exempel genug in der 'angezogenen Stelle des Eben Haesers antrisst. z. E. verlobt sich einer mit einer Person unter dem Vorgeben, er sey wer weiß wie reich; und man erführet Hernach das Gegentheil. Oder, er sey ein Kohen, und er ist ein Levit; Oder, er sey aus einer Stadt bärtig, und es ossenbarek sich, daß er nur^uf einem Dorfe jung worden; Oder, er macht ihr bey der Verlobung weiß, sein Hauß wäre dem Bade nahe, wo sich die Weiber bey ihrer Unreinigkeit baden Müsse«, und es fände sich hernach ganz anders, und was dergleichen mehr. In allen solchen Fällen hebt sich, weil der Bedingungspunkt an Ich selbst falsch ist, die Sache auf. ' Daß aber die Jüdischen Lehrer indergleichen Dingen sehr genau Verfahren, und fast alle Kleinigkeiten bestimmen, geschiehst hauptsächlich darum, weil eine Frauensperson, so bald als sie verlobet ist, sogleich als eine würkliche kwtt Esiheß Iisch, als Ehefrau betrachtet wird. Sie darf also wenn die ersteVerlobung zurücke gehet,sich an'keinen andern eher verloben, als bis sie von ihrem ersten Bräutigam einen würkliche» Scheidebrief erhalten hat? Eine anderweitige Verlobung, ohne einenScheidebrief,würde für einen würklichenEhebruch angesehen werden. Und eben darum mußten sie nun alle nur möglicheFälle aufs genaueste bestimmen, in welcher eineVerlobung für unkraftig müsse angesehen werden. Es können nun fteykich

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.