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Der Jude · 1769-01-01 · Neuntes Stück (1769) · p. Seite 139

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Neuntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 139 (sequence 11)
Language
German
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LU E LU thun willst, so bist du mein Weib, wenn du es aber nicht thun willst, so wirst du nicht mein Weib werden." Er Müßte ihr also eine bejahende und eine verneinende Bedingung vorlegen. Und dieses nennen sie daher TlMi Lophei, eine doppelte Bedingung. Zwcytens, mußte nach der Vorschrift der Rabbinen, bei) einer solchen Bedingung, das vllpsN seyn, i. die bejahende Bedingung mußte der verneinenden vorgesetzet, werden. Die dritte Forderung war, d. j. es mußte die Bedingung vor der That, d, i. vor den eigentlichen Verlobungsworten vorher gehen. Daher durfte ein solcher nicht so sagen: „Du sollst mein Weib seyn > wenn du mir dieses oder jenes thust." Sondern umgekehrt. Das vierte, welches bey einer solchen bedungenen Ehe in acht zu nehmen war, wird mit den Worten ausgedrücket: ->V2drw -)2N d. i. Es mußte das ausgedungene eine solche Sache seyn, die zu erfüllen auch wirklich möglich war. Und davon führet der z 8.Abschnitt des Tractat Eben Hnestr viele Beyspiele an. — Einsmahl harte einer einer Weibsperson, mit der er sich eben zu verloben im Begriff gewesen, dieß zur Bedingung gemacht, wenn sie Schweinesteisch eft - fen und aufandere Art das Gesetz übertreten würde. Dieses, sagt nun der Verfasser, wären fteyiich solche Bedingungen gewesen, welche allerdings an sich zu erfüllen nicht unmöglich wären. Mithin müßten

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