Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Neuntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 137 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2577043-2577046-9903424--1492-2578482- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
- HL EXG HL 'Z7 . von der Braut die Verlobung in ihrem Namen annehmen mußte; so mußte er zu diesen sagen: „Siehe, diese Jungfer -- - welche dich abgeschickt hak, soll meinem Herrn - - verlobet seyn;" — H)er Abgeordnete antwortete darauf also: „Ich habe sie ihm verlobet;" — Oder auch: „Ich habe sie ihm zur Frau gegeben." -— Sprach endlich der Bräutigam den Vater der Braut selbst um seine Tochter an, wenn z. C. dieselbe noch nicht aus der Minderjährigkeit heraus war; so hätte er auch da wieder eine besondere Observanz vor sich. Ein jeder Vater hatte bey den Juden die Macht, seine Tochter, wenn sie noch eine 71212Y Letanna hieß, das war nemlich von ihrer Geburt an, bis zum i2> Jahre, auch ohne ihreEin- . willjgung zu verheyrathen. Diese Gewalt behielt nun zwar der Vater auch noch da über dieselbe, wenn sie schon das 12. Jahr erreichet, und daher den Titel Naira angenommen hatte; doch mußte 'ex sie im letztem Falle, auch mit um ihre Einwilligung befragen, und ihr ihre Verheyrathunz erst wissend machen. Und da konnte nun das Mägdchen wohl durch gegründete Einwendungen ihres Vaters Versprechung zurück zu treiben suchen. Doch war ihr das auf keine Weise verstattet, sich ohne ihres Vaters Einwilligung zucherheyrathen. Wenn das aber gleichwohl geschähe,so wareine solche Heyrath für null und nichtig zu achten. Der Vater oder auch die Mutter, und deren Brüder konnten alsdann eine solche Person ihrem Manne I 5 mit