Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Neuntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 134 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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AZ4 MO die Worte eines solchen Bräutigams nicht gänzlich vor unkraftig sollten gehalten werben, daß er das Wort imr ausdrücklich dazu setzen, oder doch so sagen mußte: „Du sollst meine Geliebte, meine bestimmte, meine einzige, meine Nibbe, und dergl. seyn. Hatte jemand dieses versehen , und z. E. bey dem Beyschlaf, dergleichenfür unkrafkig gehaltene Worte' gebrauchet, so wurde dieser als unrechtmäßig, als eine Hurerey angesehen. Diese itzt zu letzt wiederum erwähnte Art der Verlobung, nemlich der Beyschlaf, ist schon vor längst bey den Juden wieder abgeschaft. Denn im 26. Abschn. des Eben Haesev heisset es ausdrücklich, daß zwar die Verlobung durch den Beyschlaf an sich rechtmäßig, von den Rabbinen aber um der prizrrß, d. i. um der daher zu befürchtenden Frechheit und Unverschämtheit willen, nun verboten sey. l lnd dieses Verbot war so strenge, daß wenn es einer übertrat, derselbe sogleich ohne Barmherzigkeit milv Mttckeß Marduß bekam, d. i. er wurde bis auf den Tod gegeißelt; sogar daß bey einer solchen Geiselung, die sonst dabey festgesetzte Zahl von zy. Schlägen nach Gutdünken der Richter konnte überschritten werden. Denn es bekam ein solcher Verbrecher die Geiselung eines Rebellen, und bey einem solchen beruhete die Zahl der Streiche blos auf dem Ausspruch der Richter. Doch blieb die Verlo-- tzung an sich gültig.