Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Neuntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 133 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LL »x» i;; Was demnach die eigentliche Verlobung betrift, als welche bey den Juden den Namen 7'01->dr Erusin; oderauch pvMp kidduschin führet, (wie denn davon ein ganzer talmudr- -scher Ttactat den Namen hat, HNesecher kidduschin, darinnen die ganze Lehre von der Verheyrathung sehr weitläustig abgehandelt wird,) so konnte dieselbe vormahls, beyden Alten, aufdreyerley Art erlanget werden. Nemlich entweder, Bekeseph, durch Geld; oder Blschthnr, d. i. durch einen Brief; oder auch Bebiah, d. i. durch Len Bensch las. Eines von diesen dreyen Dingen mußte vorher gehen, wenn eine Weibsperson für eine verlobte Braut sollte angesehen werden. Hjerbey waren auch gewisse Worte bestimmt, die sowohl bey tleberreichung des Geldes, oder der schriftlichen Obligation, oder auch bey dem Beyschlaf gebraucht werden mußten. Die Formulare dazu findet man nun alle in dem 27. Abschnitte des erwähnten Trackats Eben Haeser angezejget. Die gebräuchlichsten von diesen Redensarten waren folgende: Der Bräytigam sagte zu seiner Braut : «Siehe, du bist mir durch dieses nuNlpv Mekudescheß, oder, nach einer andern Art sich auszudrücken, Lurch dieses riv-Mv Meureßeß, nach den Rechten Moses und Israel gemäß verlobt." —— Es.konnte einer aber auch nur bsos so sprechen: «Siehe, du sollt meine Frau seyn." Oder was dergleichen Ausdrücke mehr sind. — Aber das wurde dubey schlechterdings erfordert, wenn I 3 ' die