Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Neuntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 131 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Der 20. §. enthält das Rabbinische Verkoth wegen der Tochter von des Sohnes Weibe. *) Dagegerr erlaubt der 2r. die Frau von des Weibes Sohne zu heyrakhen. (Man verstehe hier einen zugebrachten Sohn.) — Und,eben so soll auch ein solcher Stiefsohn seines Stiefvaters Weib zur Ehe.nehmen, dürfen? **). Mach §. 22. ist des Bruders Weib zu nehmen un- / tersaget, mit dem Zusatz, daß es einerley sey, ob derselbe vom Vater, oder von der Mutter -her, Bruder sey, ob er ehelich, oder unehelich erzeuget.worden. ***), Von zwccn Stiefbrüdern, die mit einander in einem Hause erzogen worden, sagt der §. 2z. daß es ihnen erlaubt sey, daß einer des andern Weib heyrakhen möge. ****). So verstaktet nuch der 24ste §. einem Juden die Ehe mit seines Schwiegervaters,Frau; wenn nemlich seiner Frauen Mutter zu der Zeit schon todt gewesen, da er sie geheyrathet. — Und umgekehrt ist auch einem Schwiegerva* I 2 ter, *) Dieses hat Bodeiiscbatz linrichtig mit den Woe- Fen avsgedrücket: Die Frau des Sohnes Tochter. ' *") Auch diesen §. hat Bodenschaß ganz falsch überfetzt. . **') Bodenschatz übersetzt dieses also: Die Fra« des Brüdern Sohnes von väterlicher und mütterlicher Seite, es fty dieselbe verhcyrathet, oder nur eine Hure, ist dennoch verboten nach dem Gesetz. Diesen §. hat Bodenfchaß ganz aussen gelassen.