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Der Jude · 1769-01-01 · Neuntes Stück (1769) · p. Seite 130

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Neuntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 130 (sequence 2)
Language
German
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»;o LA HXO 'LA Nach i 4. haben die Rabbiner! die Verbindung mit der Tochter von des Weibes Tochter Tochter, oder ihres Sohnes Sohnes Tochter, durch alle Grade hinauf untersaget. Obgleich Maimonides auch hier wieder einigen Unterschied zu beobachten.gelehrt Der i;. §. führet das Verbots, Mosis von der Ehe mlk der Frauen Mutter oder Großmutter; und der Mutter von der Frauen Vater, bis auf die Urgroßmütter von beyden Seiten durch alle Grade hinauf. Jedoch macht Maimonides auch hierbey einige Ausnahmen. Wenn das' Gesetz nur des Vaters, oder der Mutter Schwester zu heyrarhen untersagt, so setzt der 16. §. auch die StiefgeschwisterbeyderAeltern dazu.— Im »7. §. erlaubt man die Tochter von des Vätern Bruder, so wie auch die Tochter von der Mutter Brüder. *) Nach dem Gesetz ist blos die Ehe mit des Vätern Bruders Frau verboten, aber der l 8. §. setzet auch den nehmlichen Grad niürterlicher Seite hinzu, nemlich mit dem Weibeder Mutter Bruder. - . Eben so. setzet auch der 19. §. zu dem Verboth von der Ehr mit des Sohnes Weibe, noch des Sohnes Sohnes Weib, und das zwar bis ins taufende Glied, wie die Rabbinen sich ansgedrücket. . Der *) Diesen §. hat Bodenschatz ganz falsch übersetzet.

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