Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Neuntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 129 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Der Jude. Vierter Ban-, Neuntes Stück: ier folget also der noch übrige Theil der- I jenigen Erläuterungen und Ergänzungen, welche die Rabbinen zu den Mosaischen Vorschriften, in Absicht der Ehe-Verboke hinzugesetzt haben. Wenn die Schrift nach §. IZ. (des angeführten i;. Abschnittes, im Tract. Eben Haeser, im Schülchan Aruch,) einem Juden untersaget, die Tochter seines Weibes, oder deren Tochter Tochter, ober ihres Sohnes Tochter zu nehmen; so setzen die Rabbinen Hinz«/ daß dagegen die Tochter von einer Ariuje, d.i. einer solchen Person, die einer genothzüchtiget hätte, nachdem sie zuvor Mit einem andern Manne diese Tochter gezeuget hatte, nach dem Tode der Mütter zu Heyrathen erlaubt setz. Gesetzt aber jauch, daß er sie bey Lebzeiten der Genothzüchtigten schon geheyrathet hatte, so dürfe ihr er doch deswegen keinen Scheidebrief geben. —— 4.B.9. St. I Nach