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Der Jude · 1769-01-01 · Siebendes Stück (1769) · p. Seite 109

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Siebendes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 109 (sequence 13)
Language
German
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.. ivdenen dabey stehenden jungen Knaben gereichet. — Was die übrige Aeit dieses Tages betrift, so dürfen sie an selbigem weder einiges Gewerbe treiben, noch auch im Gesetz studire»; auch nicht spatziren gehen- - Matt hat daher die Gewohnheit eingeführet, nach geendigten Synagogendienst, zu den Todtengräbern zu. gehen. Dadurch glauben sie sich gleichsam in einer fortdauernden Traurigkeit deS Gemüths zu erhalten; ja weil sie sich einbilden, daß die verstorbenen Froyimen ' an diesem Tage auch trattreten, so meynen sie sich mit denselben in ihrer Trauer zu vereinigen. Dabey dürfen sie aber nicht etwa auf ihrem Todtenacker mit einander von weltlichen Dingen und Geschäften sich besprechen, sondern sie sollen diese Zeit vielmehr mit lauter Klagen und Gebet zu bringen. 'Uebrjgeris müsse« sie in den strengsten Fasten .diesen Tag Über bleiben; Es ist Niemandem erlaubt, nur an etwas zu riechen/eine Pfeife Toback zu rauchen, oder auch nuk den Mund auszuspülen, und dergl. — Nicht weniger'schreiben ihre Lehrer, es wäre rathsaM den ganzen Tag unbeschuhet zu gehen; und da sich dieses an solchen , Orten, wo sie unter andern Nationen Lohnest. müssen, nicht so leicht bewerkstelligen lasse, so solle man -sich doch wenigstens der ledernen Schuhe enthalten. — Wenn sie einander begegnen, dürfen sie ihr gewöhnliches Scholem nicht sagen, d. i. sie müsse« ihre Begrüßungen unterlassen.

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