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Der Jude · 1769-01-01 · Siebendes Stück (1769) · p. Seite 108

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Siebendes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 108 (sequence 12)
Language
German
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ro8 AS OX» LS salem!" llnd hierauf wird das Frühgebet mit dem gewöhnlichen Afchre, Uwo Lezion, Olenu und Raoischcheschlosfen. Es währet aber auf solche Art derdießmalige Früh-Gottesdienst gemeiniglich bis an den Mittag. Deny so, sagen sie, gezieme es sich, daß inan um die Zerstöhruug des Tempels wenigstens einen halben Tag traure. Es' bleibt daher die Gemeine von Rechtswegen auch nach dem Gebete noch in der Synagoge; und man liefet da das Buch Hiob, jnglejchen einige Capitel aus dem Propheten Jesaja und Jexemia; worzu sie denn fürnehmlich solche aussuchen, in welchen ihnen die Straf-* gerichte vorhex verkündiget worden sind. Wenn es sich füget, daß eben an diesem Tage eine Beschneidung muß gehalten werden, die gar feinest Aufschub leidet; und also " nothwendig unter dem Frühgehet müßte verrich-- tet werden; so darf zwar der Vater und der, welcher die Beschneidung verrichtet, während der Cerempnje, festlich bekleidet seyn, cs können auch dabep wie gewöhnlich, Dichter angezündet werden; Allein man muß gleich darauf, sobald es vorbey, alles, was als eine Aierrath könnte angesehen werden, wieder wegschaffen. Auch darf Niemand, der dabey zu thun hak, von dem Wein, überwelchen bey dieser Gelegenheit ein besonderer Segen gesprochen wird, das Geringste genießen. Damit aber doch gleichwohl der Segen nicht umsonst scheine gesprochen zu seyn , so wird der Wem

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