Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Zweytes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 24 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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-4 LS ONO LS . ptier an diesem Tage isn Meer ertrunken sind. Ob das nun schon keine Juden waren, so waren es doch Geschöpfe Gottes und der Schöpfer liebet alle seine Geschöpfe. (Es soll also gleichsam eine Art der Trauer vorstellen/ daß sie nur das Habe Hallet sagen.) Ob nun dieses aber gleich eigentlich nur den siebenden Tag, der ein ganzer Feyertag ist, angehet, und da nur das halbe Hallet darf gesprochen werden,; so meynen sie doch, .es sey billig, daß man auch an den vorhergehendes Zwischentagen ebenfalls Nur das halbe Hallet brauche; denn sonsten gewinn^ es das Ansehen, als wenn die Zwischenfeyertage heiliger und größer als die würklichen Feyertage 'waren." Nach dem Halle! folgt das ganze Radisch» gebet. Hierauf werden zwo GeseHrollen her« vorgelangt, und am ersten Tage aus der ersten Gesetzrolle ihrer dreyen aus dem 2 V. Mos. das i3, Cap. vorn V. i - 16. vorgelesen. Am andern Tage wird aus eben dieser Gesetzrolle die Stelle 2 B. Mos. 22. vom 24. Vers bis zum 19. des 23. Cap. gelesen. Am dritten, Mos. 3 4. v. i - 26. Endlich am vierten Tage, aus 4 B. Mos. Cap. 9. der 1-14. Vers. — Die andere Gesetzrolle dienet dazu, daß man aus selbiger noch überdiß an jedem dieser vier Tage die Stelle 4 B. Mos. r8, v. r6 - 2;. verliefet. Wenn die GeseHrollen wieder an ihren Ort gebracht sind, so wird das halbe Badischgcbet gesprochen; herriach das Afchreh- und Uwo lezion;