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Der Jude · 1769-01-01 · Zweytes Stück (1769) · p. Seite 25

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Zweytes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 25 (sequence 9)
Language
German
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LA OXO LA -r lezisn; und -dann wieder das halbe Bttdischge» bet; nach diesem das Mussuphschnionehesrehgebet, so wie »nan es an Festtagen zu beten pflegt-und endlich wird mit dem Olenrr und Btroijch der Gottesdienst gänzlich beschlossen. Dieses wäre nun die Ordnung des Gottesdienstes, wenn in diese Zwischentage kein Sabbath einfällt. Geschieht es aber, däß eben ein Sabbath entweder auf den ersten oder auf den dritten dieser Tage eintrifft; so wird die Leetio» des vierten Tages ausgelassen,mnd man liefet alsdenn an dem vierten Tage die Schrifstelle, die sonst auf den dritten Tag angeordnet ist. < An dem Sabbath selbst, der in diese vier Zwi-, schenfeyertage einfallt, und den man alsdann Schabbes Lhol hnmmoed zu nennen pfleget, ist die Ordnung des öffentlichen Gebets eben dieselbe/ wie an andern ordentlichen Sabbathen. Nur kommt hie und .da etwas mit in den Gebeten vor, das sich auf daö'Fest beziehet. Und ln dem Gchachriß, oder Frühgebete-werden wiederum die so genannten Iozeroß/d. i. die poetische» Zusätze, welche mehrentheils aus dem Ho- . hen Liede Salomonis entlehnet sind, mit eingeschaltet. Nach Endigung des Frühgebets wirb das halbe Kalkei gesprochen, sind alsdann das ganze Hohelied Salomonis öffentlich vorgelesen. Ehe aber diese Vorlesung anfangt, schicken sie erst fol, B z ' gen«--.

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