Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1769-01-01 · Erstes Stück (1769) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Erstes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2577043-2577046-9903414--1350-2578348
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

OXG Z sHohelied Sal. i, v. 2. — Man verstehet aber hier unter der verlangenswürdigen Hindin die die Thorah, oder das Gesetz. — Und in eben diesem Tone, gehen nun diese Lieder, welche ziemlich weikläüftig sind, fort; die wir aber Nicht weiter zu übersetzen für nöthig finden. Es würde an sich ein schweres Geschaffte seyn, diese Gesänge recht faßlich in unsere Sprache überzutragen,und unfern Lesern würde wenig Nutzen,daraus Zuwachsen. ' Nach Vollendung dieses Singens beten sie das Festtägliche Schmoneh Esrehgebet, welches von dem alltäglichen blos darinnen unterschieden ist, daß hier und da in gewissen Zusätzen, des Festes mit gedacht wird. — Der Vorsänger wiederholet dasselbe, nachdem es von der Gemeine gesprochen worden, und darauf wird das Hülle! abgesungen. Wenn das geschehen, werden zwo Tßoroß oder Gefetzrollen, unter den dabey gewöhnlichen Gebräuchen und Segensprechen, aus dem heiligen Schranke herausgeholet. Aus der ersten derselben wird ihrer fünfen, 2. B. Mof. 12, b. 2i. bis zum Ende des Capitels; aus der zwoten aber dem Maphthir die Stelle im 4. B. M. C.28,v. 16 - 2;.vorgelesen. Die darauffolgende Haphthorah ist aus Jos. 3, v.; - 7. und ausC. 5, v. 2. genommen.—Ist dieses mikbem gewöhnlichen Vor-und Nachsegen; und zugleich mit dem Gebet für denLandesfürsten zuEnde gebracht; und die Gesetzrollen find auch wieder an ihren Ort gestellet; A 2 . inglei-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.