Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Zweyter Band (1768)
- Issue
- Siebzehntes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 268 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»68 AK *X* AK und merket auf alle ihre Werke." Am uberhüttenfeste endlich würde Gericht wegen des Was? fers gehalten, d. i. es würde bestimmt, ob der Regen zu seiner Zeit herab kommen, und folglich ein fruchtbar Jahr seyn sollte, oder ob große Dürre, oder durch viel Regen Ueberschwemmungen seyn sollten. Bey eben dieser Stelle heißet es Col. 2. es sagte R- Leruspatei im Namen -esRIocha» nan: am neuen Jahre werden drey Bücher er-? öfnek, eines für die v'Vw'i ResiHoim Gemurin, d. i. für diejenigen, welche gleichsam bis zum höchsten Gipfel aller Gottlosigkeiten gestiegen; das andere, für die vollkommenen Ge? rechten; das dritte für die mittelmäßigen, (d. i. für diejenigen welche eben so viel Gutes, als Böses thun.) Die vollkommenen Gerechten nun würden als bald zum Leben eingeschrieben, und die recht Gottlosen zum Tode. Der Proceß der Mittelmäßigen aber würde bis zum Versöhnfeste aufbehalten; Besserten sie sich unter der Zeit, und thäten rechtschaffene Buße, so, daß alsdenn ihre, guten Werke, die vorher gethanen bösen Werke überstiegen, so würden sie zum Leben eingeschrieben; im widrigen Falle aber erfolge das gewisse Todesurtheil. — Der Veweiß hierzu wird aus verschiedenen Sprüchen der heiligen Schrift genommen. — R. Albin leitet ihn aus Psalm 69. v. 29. her. Denn da heißt es: „Tilge sie aus dem Buche der Lebendigen, daß sie mit den Gerech-