Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Zweyter Band (1768)
- Issue
- Siebendes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 108 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2577043-2577049-9903335--0611-2578069- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
ro8 'AS «XS AS chen Dingen, welche (nach ihrer Sprache) "Lplv Muckze *) sind, dergleichen sind die Schlacht« mejser, Beschneidemeffer, Federmesser, und an« dere dergleichen Sachen, die man nur zu einer einzigen Sache zu brauchen psieget, deren Verrichtung aber doch am Sabbath nicht darf borgenommen werden. Diese Dinge alle, dürfen am Sabbath von ihren Orte nicht weg, und an einen andern hin getragen werden. Dahingegen solche Gefäße, die zu unterschiedenen Gebrauch, als Tellers Löffel, Messer, Topfe, und dergleichen, oder auch solche, die zu einen solchen Gebrauch bestimmet sind, der auch am Sabbath statt findet, als, Schnallen, Schuhs, u. dergl. diese ist Erlaubt von einem Ort, zun» andern zu tragen. — Gefäße aber, die so verdorben, daß man sie zu nichts mehr brauchen kann; als die Scherben eines Gefäßes,Welche so zerbrochen, daß man auch nichts darmit mehr zudecken, oder darauf legen könnte; Schnallen ohne Dornen,.Messer ohne Klingen, ganz zerrissen und verdorbene Schuhe, und dergleichen; alle diese Dinge sind auch Muckze, d. i. anzurühren verboten. Und solcher Fälle werden sehr viele, so wohl in diesen», als beyden folgenden § weitläuftig beschrieben. Der *) Dieses Wort wird eigentlich durch das Acussersie übersetzt, cs wird aber von solchen Dingen gebraucht, die man am Sabbath nicht nörhig hat; Ja inan wendet cs sogar an, zu Bezeichnung solcher Orte, dahin inan am Sabbath zu gehen nicht nörhig hat.