Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1768-01-01 · Siebendes Stück (1768) · p. Seite 107

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Zweyter Band (1768)
Issue
Siebendes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 107 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2577043-2577049-9903335--0610-2578068
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

LL OXO 707 Wir gehen weiter, zu den Redensarten, welche am Sabbath zu brauchen, entweder erlaubt, oder unerlaubt ist; als davon im §. zo6. und 7. des Tract. Omrch Lhajim, gehandelt wird. Nach denselben ist es z> E. untersaget, am Sabbath Arbeiter auf den künftigen Tag zu dingen; oder von hauMchen Geschäften, oder von HandlungS-Affairen zu reden. Nur die 2^2) 'WN Chefze Schemajiin, das sind Himmlische Beschäftigungen (worunter sie alles das verstehen was zur Ehre Gottes, oder auf dessen Befehl geschiehet,) sind es, von denen man sich an diesem heiligen Tage unterhalten darf. Dergleichen sind auch diese: Allmosen-Ausgaben zu überrechnen, oder vom Verloben seiner Kinder zu reden, rc. — lind so ist noch vielmehr (welches sehr löblich) alles unnütze Mschwäß am Sabbath gänzlich untersaget. Im § zo8. des angezeigten Tract. Grach Chajirn findet sich auch eine Abhandlung von solchen als daß sie bis zu den Tagen unftrs Erlösers hinaus reiche; Sv wie überhaupt in dein Talmud sehr viele Lehren, und Gebete zu finden, welche lange nach der Zerftöhrung deö letzten Tempels allererst fest gesetzek worden. Und eben darunter, ist dieses gewiß auch mit zu zehlen, als welches absonderlich daraus zu Miessen, weil von den Pharisäern nichts gegen die Rede Christt erinnert worden; wie sie denn gewißlich nicht würden stille geschwiegen haben, wenn das was er ihnen vorhält, ihren Rechten zuwider gewesen wäre.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.